Seniorenassistenz

Sie möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen so lange wie möglich in Ihrem eigenen Zuhause leben? Dabei unterstütze ich Sie gerne.

Ich biete Ihnen meine Zeit für folgende Dienstleistungen an:

 

  • individuelle Wünsche der Kundin / des Kunden erfüllen
  • Betreuung von Demenzerkrankten
  • Unterstützung bei Patientenverfügung / Vorsorgeplanung (keine Rechtsberatung)
  • Gespräche
  • stundenweise Verhinderungspflege
  • Unterhaltung durch z. B. Gesellschaftsspiele oder vorlesen
  • Aktivierung des Körpers durch z. B. Spaziergänge
  • geistige Anregung durch z. B. Gedächtnistraining
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Ämtern, beim Einkaufen, zu Friedhofsbesuchen
  • Freizeitgestaltung z. B. Essen gehen, Ausflüge
  • Hilfe bei Anträgen wie z. B. Pflegegrad, Pflegegelder
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Vermittlung von Handwerkern, Haushaltshilfen usw.
  • Hilfe mit den neuen Medien (Smartphone, Internet)
  • gemeinsames Kochen oder Backen
  • Unfallverhütung durch seniorengerechte Gestaltung der Wohnung der Kundin / des Kunden
  • Lebensmittel und Medikamente auf Haltbarkeit überprüfen
  • weitere Dienstleistungen nach individueller Absprache


Gerne besprechen wir Ihren Bedarf in einem kostenlosen, c.a. einstündigen Erst- und Kennenlerngespräch.


Honorar / Abrechnung

(1) Mein Honorar gemäß aktueller AGB kann ich bei Vorliegen eines Pflegegrades und ausreichendem Budget direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Möglich ist die Abrechnung nach

  • § 45b SGB XI (Entlastungsleistungen, derzeit 131 € pro Monat, sammeln sich an und verfallen bei Nicht-Inanspruchnahme am 30.06. des Folgejahres),
  • § 45a SGB XI ab Pflegegrad 2 (Umwandlung der Pflegesachleistungen bis zu 40 %, Höhe je nach Pflegegrad, nur monatlich abrufbar) und
  • § 39 (Verhinderungspflege, bis 30.06.2025: 1.685 € pro Jahr, ggfs. zzgl. 843 € aus der Kurzzeitpflege; ab 01.07.2025: 3.539 € Gemeinsamer Jahresbetrag)


Privat Versicherte reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein und bekommen diese erstattet. Bei Überschreiten des Budgets kann eine Privatrechnung gestellt werden. Diese sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

Samstags, sonn- und feiertags wird ein Zuschlag von 50 % bezogen auf das vereinbarte Stundenhonorar (ggfs. privat) in Rechnung gestellt. 

Je Einsatz wird zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Anfahrts-/Bearbeitungspauschale von 6,00 € berechnet.

(2) Die gebuchte Zeit wird immer voll berechnet, danach im Viertelstundentakt. Ich halte mir vor, mein Honorar gemäß den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

(3) Bei Ausflügen, Konzert-, Restaurant- oder Cafebesuchen usw. anfallende Kosten für Eintrittsgelder, Verpflegung und dergleichen sowie Parkgebühren sind von der Kundin / dem Kunden zu bezahlen.

(4) Ich halte meine Zeit für Sie frei, daher sind Terminvereinbarungen bindend. Sollten Sie einmal verhindert sein, erbitte ich mind. 48 Stunden im Voraus eine Terminabsage per Telefon, Whatsapp, SMS oder E-Mail. Anderenfalls behalte ich mir die Berechnung eines Ausfallhonorars für die gebuchte Zeit vor.

Gemäß § 4 Abs. 16 Buchst. g und m UStG sind meine Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit.

Stand: Januar 2025