Seniorenassistenz
Sie möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen so lange wie möglich in Ihrem eigenen Zuhause leben? Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Ich biete Ihnen meine Zeit für folgende Dienstleistungen an:
- individuelle Wünsche der Kundin / des Kunden erfüllen
- Betreuung von Dementen
- Unterstützung bei Patientenverfügung / Vorsorgeplanung (keine Rechtsberatung)
- Gespräche
- stundenweise Verhinderungspflege
- Unterhaltung durch z. B. Gesellschaftsspiele oder vorlesen
- Aktivierung des Körpers durch z. B. Spaziergänge
- geistige Anregung durch z. B. Gedächtnistraining
- Begleitung zu Arztbesuchen, Ämtern, beim Einkaufen, zu Friedhofsbesuchen
- Freizeitgestaltung z. B. Essen gehen, Ausflüge
- Hilfe bei Anträgen wie z. B. Pflegegrad, Pflegegelder
- Unterstützung bei Behördengängen
- Vermittlung von Handwerkern, Haushaltshilfen usw.
- Hilfe mit den neuen Medien (Smartphone, Internet)
- gemeinsames Kochen oder Backen
- Unfallverhütung durch seniorengerechte Gestaltung der Wohnung der Kundin / des Kunden
- Lebensmittel und Medikamente auf Haltbarkeit überprüfen
- weitere Dienstleistungen nach individueller Absprache
Gerne besprechen wir Ihren Bedarf in einem kostenlosen, c.a. einstündigen Erst- und Kennenlerngespräch.
Honorar / Kosten
(1) Für die Dienstleistungen wird folgendes Honorar in Rechnung gestellt:
- montags bis freitags 34,50 € pro Stunde
- samstags, sonn- und feiertags wird ein Zuschlag von 50 % bezogen auf das vereinbarte Stundenhonorar in Rechnung gestellt.
Je Einsatz wird zusätzlich eine Anfahrts-/Bearbeitungspauschale von 5,50 € berechnet.
(2) Die gebuchte Zeit wird immer voll berechnet, danach im Viertelstundentakt. Die Seniorenassistentin behält sich eine Erhöhung des Honorars vor bis zum jeweils aktuell höchstmöglichen Satz.
(3) Bei Ausflügen, Konzert-, Restaurant- oder Cafebesuchen usw. anfallende Kosten für Eintrittsgelder, Verpflegung und dergleichen sind von der Kundin / dem Kunden zu bezahlen.
(4) Ich halte meine Zeit für Sie frei, daher sind Terminvereinbarungen bindend. Sollten Sie einmal verhindert sein, erbitte ich mind. 48 Stunden im Voraus eine Terminabsage per Telefon, Whatsapp, SMS oder E-Mail. Anderenfalls behalte ich mir die Berechnung eines Ausfallhonorars für die gebuchte Zeit vor.
(5) Ich kann meine Dienstleistungen direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse/Krankenkasse abrechnen. Privat Versicherte reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Privat zu zahlende Rechnungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.
Gemäß § 4 Abs. 16 Buchst. g und m UStG sind meine Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit.
Stand: August 2024